Rechtsgrundlagen und Kapitalstruktur
Das UniversitätsSpital Zürich ist gestützt auf das Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich. Folgende Dokumente bilden die rechtlichen Grundlagen
- Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich (USZG) vom 19. September 2005 (2017 hat eine Gesetzesrevision stattgefunden; revidiertes Gesetz in Kraft per 01. Januar 2018)
- Statut des UniversitätsSpitals Zürich (USZ-Statut) vom 10. Februar 2010
- Geschäftsordnung für das UniversitätsSpital Zürich (GO USZ) vom 04. April 2012
Konzernstruktur
Die Konzernstruktur beinhaltet neben dem UniversitätsSpital Zürich eine 40 %-Beteiligung an der Zentralwäscherei Zürich AG (ZWZ AG). Details siehe Kapitel 7 Assoziierte Gesellschaften.
Eigentümer
Das USZ ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Zürich. Eigentümer ist der Kanton Zürich.
Kapital
Die Kapitalstruktur des UniversitätsSpitals Zürich geht aus der Bilanz sowie den entsprechenden Erläuterungen hervor.