Berichte 2016

Anhang

Allgemeine Informationen

Das UniversitätsSpital Zürich (USZ) ist gestützt auf das Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich (USZG) eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zürich.

Der Spitalrat des USZ hat die vorliegende Rechnung am 31. Januar 2018 gutgeheissen. Sie unterliegt der Verabschiedung durch den Regierungsrat und der Genehmigung durch den Kantonsrat.

Das USZ ist Teil der Konzernrechnung des Kantons Zürich. Grundlage für die Rechnungslegung des Kantons Zürich bilden das Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und dessen Ausführungserlasse beziehungsweise Rechnungslegungsverordnungen. Diese sind in das kantonale Handbuch für Rechnungslegung HBR, das auf den IPSAS-Standards beruht, für den Anwender übersetzt.

Zwischen dem Einzelabschluss USZ nach Swiss GAAP FER und dem Konzernabschluss auf Stufe Kanton nach HBR sollen materielle Differenzen vermieden werden. Die genannten Regelwerke sind dabei jedoch auf der relevanten Stufe vollumfänglich einzuhalten.