Berichte 2016

Situationsgerechte Patientenverfügungen

Der Wille der Patienten ist zentral bei jeder medizinischen Behandlung, vor allem in Situationen, in denen sie nicht mehr urteilsfähig sind. Liegt eine Patientenverfügung vor, ist das Behandlungsteam verpflichtet, diese umzusetzen. So ist es im neuen Erwachsenenschutzrecht geregelt. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt ein Projekt des USZ, das sich mit situationsgerechten Patientenverfügungen auseinandersetzt. Dafür werden auf der Basis internationaler Best-Practice-Programme Entscheidungshilfen in Form von Dokumenten und Videos erarbeitet. Damit nimmt das USZ eine Vorreiterrolle in der Begleitung von Patientinnen und Patienten ein.

Zustimmung für künftige Behandlungen

Im Rahmen eines durch den SNF geförderten USZ-Projekts «Multidisciplinary Advance Care Planning and Shared Decision Making for End of Life Care» (MAPS trial) wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken und Bereichen des USZ (Innere Medizin, Onkologie, Neurologie, Nephrologie, Dermatologie, Radio-Onkologie, Hämatologie, Anästhesie, Pflegewissenschaft, Palliative Care, Klinische Ethik, Sozialdienst und Patientenberatung) auf der Basis internationaler Best-Practice-Programme ein Beratungskonzept (engl. Advance Care Planning, ACP) inklusive medizinisch sinnvoller Patientenverfügungen erarbeitet. Das Ziel von ACP ist es, durch eine partizipative Entscheidungsfindung auf dem Standard der evidenzbasierten Medizin eine informierte Zustimmung für zukünftige Behandlungen zu formulieren. Die Evidenz von solchen frühzeitigen strukturierten Gesprächen mit behandelnden Ärzten wurde in verschiedenen Studien belegt (JAMDA 15. 2014:454e456; Ann Intern Med.2014;161:408-418. doi:10.7326/M14-0644; BMJ 2010;340:c1345 doi:10.1136/bmj.c1345).

Förderung der partizipativen Entscheidungsfindung

Partizipative Entscheidungsfindung (engl. Shared Decision Making) ist ein Kommunikationsinstrument, das Ärzte und Ärztinnen verwenden können, um die Patienten aktiv in den Informationsaustausch einzubeziehen. Diese Information beinhaltet medizinische Kenntnisse, Wünsche, Werte, Sorgen und Verständnis von Lebensqualität der Patienten, im Idealfall in Form von evidenzbasierten Entscheidungshilfen. Diese Instrumente sind hilfreich für chronische Patienten, die dauerhaft mit ihren Entscheidungen leben müssen, sowie auch für Patienten, die eine wichtige Entscheidung während der Akutversorgung treffen müssen. Im Jahr 2017 wurde die Förderung der partizipativen Entscheidungsfindung für die Implementierung im Jahr 2018 am USZ vorbereitet. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte der UZH pilotiert das USZ eine Studie, die die Wirksamkeit solcher Instrumente unter Verwendung von evidenzbasierten Entscheidungshilfen auf sicherheitsrelevante Patientenoutcomes misst. Zudem wird eine Fortbildung zu diesen spezifischen Fertigkeiten und zur Integration von evidenzbasierten Entscheidungshilfen geplant.

Quelle: Klinische Ethik, Prof. Dr. med. Tanja Krones, Ana Budilivschi