Berichte 2016

Transplantationszentrum USZ

Transplantationszentrum: Erste Erkenntnisse aus nationalem Benchmark-Projekt

Seit 1964 werden im USZ Organe transplantiert. Bei Organtransplantationen sind sehr viele verschiedene Fachpersonen und Dienste involviert. Vor elf Jahren wurde deshalb das Transplantationszentrum gegründet, um Synergien zu nutzen und Schnittstellen zu optimieren.

Das Transplantationszentrum Zürich ist das grösste der insgesamt sechs Schweizer Zentren. Ein Drittel aller Transplantationen in der Schweiz wird am USZ durchgeführt.

Im Jahr 2017 sind schweizweit 31 Patientinnen und Patienten verstorben, die auf ein Organ gewartet haben (2016: 26 Patienten).

 

Anzahl Organ- und Stammzelltransplantationen am USZ

Quelle: Transplantationszentrum USZ, Prof. Dr. med. Nicolas Müller, Zentrumsleiter, Ursula Schäfer, Qualitätsmanagerin

2017
2016

In der Schweiz werden seit 1983 Lebertransplantationen durchgeführt. Seither sind rund 2000 Lebern transplantiert worden. Jedes Jahr werden rund 100 Lebertransplantationen in drei verschiedenen Zentren (Universitätsspitaler Zürich, Bern und Genf) durchgeführt. In Genf werden auch bei Kindern Lebern transplantiert. Lebertransplantationen von Lebendspendern werden in Zürich und Genf angeboten. Das Transplantationszentrum Zürich verfügt zudem über ein Lebertransplantationsprogramm von DCD-Spendern (Organspende nach Herzstillstand).

Im Rahmen der Qualitätssicherung werden die Transplantationsprozesse und die Ergebnisse der Transplantationen regelmässig überprüft und ausgewertet. Damit liegen Grundlagen vor, um allfällige Massnahmen zur Verbesserung oder Optimierung zu definieren. Zur Auswertung dienen die Daten der Schweizerischen Transplantationskohortenstudie (STCS), in der seit 2008 sämtliche transplantierte Patientinnen und Patienten erfasst werden. Da diese Daten aber nur deskriptiv interpretiert werden konnten, wurde Ende 2016 ein schweizweites Benchmark-Projekt ins Leben gerufen, das die Vergleichbarkeit mit risikoadjustierten Daten ermöglicht.

Erste Erkenntnisse zur Überlebensrate nach Lebertransplantation liegen nun vor. Der Auftrag des Benchmarking-Projekts war es, die nicht adjustierten Unterschiede der Überlebenskurven im Rahmen der schweizerischen Transplantationskohortenstudie (STCS) zu analysieren und verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Schwere der Erkrankung zum Zeitpunkt der Transplantation miteinzubeziehen.

Insgesamt konnten von total 648 Leberempfängern 449 Patientinnen und Patienten ausgewertet werden: 178 Patienten, die im USZ transplantiert wurden, 158 im Universitätsspital Genf und 113 im Inselspital Bern. 81 Patienten aus der Gesamtkohorte in der Schweiz sind innerhalb der Follow-Up-Periode verstorben.

Folgende Resultate liegen nun vor:

  • Der internationale Vergleich zeigte, dass die Ergebnisse der Lebertransplantation in der Schweiz ausgezeichnet sind und über dem europäischen und amerikanischen Durchschnitt liegen.
  • Ein wesentlicher Risikofaktor ist die eingeschränkte Nierenfunktion (Kreatinin ≥ 159) der Empfänger sowie auch die koronare Arterienkrankheit.
  • Die Erkrankung an Leberkrebs führt im Vergleich zu anderen Diagnosen, die eine Lebertransplantation nötig machen, nicht zu einer erhöhten Sterblichkeit.
  • Im USZ war die nicht adjustierte Sterblichkeit im Vergleich zu den beiden anderen Schweizer Zentren höher, wobei in Zürich Patienten mit höheren Risikofaktoren transplantiert wurden. Dieser Unterschied in den drei Zentren bedarf weiterer Analysen. Der risikoadjustierte Vergleich zwischen den Zentren zeigte hingegen keinen Unterschied auf. Dies sowohl in der Gruppe der Patienten mit einem günstigen Risiko wie auch in der Gruppe mit deutlich erhöhtem Risiko.
  • Wird das Benchmarking-Projekt weitergeführt, so sollten die Analysen die zentrumsspezifischen Wartelisten, den Entscheidungsprozess der Organannahme oder Organablehnung, die wesentlichen Verfahrensschritte und weitere Indikatoren für die Qualität der Versorgung und der Todesursachen beinhalten.

Jede Transplantation ist inhärent mit einem gewissen Risiko assoziiert. Es geht also immer darum, eine sorgfältige Abwägung zwischen der limitierten Verfügbarkeit von Organen und dem Wohl eines einzelnen Patienten zu treffen. Eine „Adjustierung“ mittels „Auswahl“ der möglichen „Risiken“ und der Ablehnung einer Aufnahme auf die Warteliste stellt bei einer zu strikten Auslegung eine existentielle Entscheidung für den betroffenen Patienten dar. Diese Überlegungen sind immer sehr anspruchsvoll im Hinblick auf eine faire Chance für alle Patientinnen und Patienten.