Die Darstellung der Vorjahreswerte der Geldflussrechnung wurde an Swiss GAAP FER angepasst.
Bilanzunwirksame Geschäftsvorfälle
Finanzielle Zusicherungen (Commitments)
Per 31.12.2016 bestehen folgende finanzielle Zusicherungen:
Zahlungsverpflichtungen
Beträge in TCHF | 2017 | 2016 |
---|---|---|
Zahlungsverpflichtungen für Investitionen > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag | 3’002 | 1'960 |
Zahlungsverpflichtungen für Nutzung > 1 Mio. CHF pro Gesamtvertrag | 206’961 | 213'128 |
Total Zahlungsverpflichtungen | 209’963 | 215'088 |
Bei den Zahlungsverpflichtungen für Nutzungen handelt es sich um die ausstehenden, kumulierten Verpflichtungen von langjährigen Immobilienmietverträgen per 31.12.2017 bis zum Ende der festen Laufzeit.
Langfristige Miet- und Leasingverträge
in TCHF | 2017 | 2016 |
---|---|---|
Fälligkeit kürzer als 1 Jahr | 10’457 | 8'088 |
Fälligkeit länger als 1 Jahr | 196'505 | 205'039 |
Total langfristige Miet- und Leasingverträge | 206’961 | 213'128 |
Die 206’961 TCHF beziehen sich im Wesentlichen auf Mietverträge und Nutzung von Mobilien im Pay-per-Use Verfahren. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere durch das Auslaufen eines solchen Vertrags bedingt sowie durch den Zeitablauf im Rahmen der festen Laufzeiten.
Die operative Nutzung von Mobilien im Pay-per-Use Verfahren per Ende des Geschäftsjahrs belaufen sich auf 606 TCHF und werden wie folgt fällig in:
Beträge in TCHF | 2017 | 2016 |
---|---|---|
1 Jahr | 346 | 488 |
2 Jahren | 260 | 346 |
3 Jahren | – | 260 |
Total | 606 | 1'094 |
Eventualverbindlichkeiten und -forderungen
Im Berichtsjahr konnten mit den Vertragsgemeinschaften der Krankenversicherer einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Lediglich im Falle der tarifsuisse haben die angeschlossenen Versicherer individuell das Recht, von der Vertragslösung der Einkaufsgemeinschaft zurückzutreten. Davon hat die Groupe Mutuel Gebrauch gemacht. Damit wird das Festsetzungsverfahren durch den Regierungsrat des Kantons Zürich weitergeführt; ein folgendes Rekursverfahren ist nicht auszuschliessen. Für ein allfälliges Rückzahlungsrisiko bei der Groupe Mutuel hat das USZ Rückstellungen ab dem Jahr 2012 gebildet. Für die Abschätzung des Risikos wurden Szenarien berechnet und mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt.
Für die erzielten Einigungen rechnet das USZ 2018 mit Rückerstattungen an Versicherer und Herkunftskantone der Patienten von rund 100 MCHF.
Zum Abschlusszeitpunkt wurden die offenen Haftpflichtfälle geprüft. Die Beurteilung dieser Fälle hat ergeben, dass die Deckungslimiten der Haftpflichtversicherung nicht überschritten werden.
Des Weiteren existieren personalrechtliche Rückforderungen. Die Wahrscheinlichkeit einer juristischen Durchsetzung dieser Forderungen wird jedoch als unwahrscheinlich eingeschätzt.
Im Berichtsjahr hat ein medizinisches Grossgerät einen Wasserschaden erlitten aufgrund Wasseraustritt auf einer Baustelle. Der Schaden war nicht reparabel, und das defekte Gerät musste dringend durch ein neues ersetzt werden. Die Haftungsfrage sowie der Umfang des Schadenersatzes waren per 31.12.2017 noch nicht geklärt. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Geräts beliefen sich auf rund 2.35 MCHF. Hinzu kamen Installationskosten sowie Umsatzeinbussen im Umfang von rund 1.5 MCHF. Aufgrund der Unsicherheit bei der Abklärung der Haftung sowie der Schätzung des Schadens wurde keine Forderung bilanziert.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Spitalrat sind keine Ereignisse eingetreten, die eine Anpassung des Vermögenswerts erforderlich machen würden.
Die vorliegende Jahresrechnung wurde vom Spitalrat am 31. Januar 2018 verabschiedet. Es sind bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse bekannt, die die Jahresrechnung 2017 massgeblich beeinflussen könnten.