Im Berichtsjahr hat der Spitalrat, gestützt auf § 3 Abs. 3 und § 18 USZG sowie auf § 11 des Finanzreglements des USZ, beschlossen, 168 TCHF in die neu gegründete University Hospital Zürich Foundation (kurz: USZ Foundation) einzulegen. Der Betrag entspricht der Saldierung von alten Fonds im Fremdkapital, die ihrem ursprünglichen Zweck nicht mehr zugeführt werden konnten. Zusätzlich wurde eine Einmaleinlage in Höhe von 1 MCHF aus den freien Reserven des USZ beschlossen.
Für weitere Informationen zur USZ Foundation verweisen wir auf die Website www.usz-foundation.com.