Berichte 2016

Geschäfts­ent­wicklung

Erfolgreiches Ergebnis

Das Geschäftsjahr 2017 knüpft an das sehr erfolgreiche Vorjahr an. Der Reingewinn von 79.0 MCHF bewegt sich zwar leicht unter dem Wert von 2016, stellt jedoch noch immer ein gutes Ergebnis dar. Wie bereits im Vorjahr ist das Resultat wesentlich geprägt durch einen ausserordentlichen Einmaleffekt: Es konnten nicht mehr benötigte Rückstellungen für Tarifunsicherheiten in der Höhe von 41.8 MCHF aufgelöst werden. Ohne diesen Effekt würde das Ergebnis 39.0 MCHF betragen. Operativ konnten in den Fallzahlen und den Auslastungen zwar wiederum Fortschritte erzielt werden. Aufgrund sinkender Preise im stationären Bereich und Mehrkosten insbesondere beim Personalaufwand und beim medizinischen Sachaufwand spiegeln sich die Verbesserungen leider nicht im operativen Ergebnis.

Die EBITDAR-Marge liegt mit 7.8 % unter dem Vorjahr (9.2 %). Als gut bezeichnet werden darf die Cashflow-Marge. Diese ist von grosser Bedeutung, weil in den nächsten Jahren die Erneuerung der Infrastruktur einen hohen Bedarf an Mitteln erfordern wird.

Das USZ erbrachte den Nachweis, dass eine höhere Baserate für das USZ gerechtfertigt ist.

Tarifliche Einigung

Das gute Ergebnis 2017 ist massgeblich auf die vertragliche Einigung bei den stationären Tarifen zurückzuführen. Gestützt auf KVG Art. 49 Abs. 1, werden die Preise zwischen den Krankenversicherern und den Leistungserbringern in der Regel in Form von Fallpauschalen bei Kostengewicht (Baserate) 1.0 verhandelt. Dabei müssen sich die Preise an der Entschädigung jener Spitäler orientieren, die die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Ausserdem dürfen die Vergütungen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen wie zum Beispiel Forschung und Lehre enthalten. Können sich die Verhandlungspartner nicht einigen, setzt der Kanton einen Preis fest. Gegen diese Festsetzung können die Parteien gerichtlich beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren.

Anliegen des USZ gutgeheissen

Das USZ hat in den Jahren 2011 bis 2016 mit allen Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer mehrmals, aber leider erfolglos, Vertragsverhandlungen geführt. Mit der MTK konnten für alle Jahre vertragliche Preise vereinbart werden. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat darum im März 2013 die Tarife im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP für das USZ hoheitlich festgesetzt. Dagegen legten die Krankenversicherer beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs ein. Mit Urteil BVGer C-2255/2013 vom 24.4.2015 hat sich das Bundesverwaltungsgericht zur Tariffestsetzung USZ geäussert und die Sache an den Regierungsrat des Kantons Zürich zur nochmaligen Prüfung zurückgewiesen. Inhaltlich wurden wichtige Anliegen des USZ durch das Gericht gutgeheissen.

Dazu gehören insbesondere, dass die Universitätsspitäler zumindest in einer Einführungsphase als eigene Benchmarking-Gruppe akzeptiert werden. Die Rückweisung an den Regierungsrat des Kantons Zürich erfolgte im Wesentlichen darum, weil aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts Lücken beim Ausweis der Kosten im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen unter den Universitätsspitälern vorlagen. Die Universitätsspitäler nahmen in der Folge eine detaillierte Aufarbeitung der Daten zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Allgemeinen und zum Thema Forschung und Lehre im Besonderen vor. Gestützt darauf, nahm die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Überprüfung der Festsetzung vor und lud die Parteien Ende 2016 zu einer Einigungsverhandlung ein. Auch diese Verhandlung scheiterte.

Parallel zu den Kostennachweisen erbrachte das USZ datenbasiert den Nachweis, dass das bestehende System SwissDRG systematisch die Endversorgerspitäler benachteiligt und daher eine höhere Baserate für das USZ gerechtfertigt, ja sogar notwendig ist.

Einvernehmliche Lösungen dank der Kompromissbereitschaft aller Parteien.

Kompromissbereite Parteien

In der Folge fanden weitere bilaterale Gespräche zwischen den Versicherern und dem USZ statt. Und was zuvor als unmöglich galt, wurde nun doch möglich: Dank der Kompromissbereitschaft aller Parteien konnten mit den Vertragsgemeinschaften der Krankenversicherer einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Es wurden zuerst mit der CSS, dann mit der HSK und zuletzt mit der tarifsuisse Verträge abgeschlossen. Über die gesamte Laufzeit des Verfahrens erstellte das USZ acht Rechtsschriften mit einem Gesamtumfang von 280 Seiten und 800 Seiten Beilagen. Dazu kamen fünf externe Gutachten und sieben Publikationen.

Im Falle der tarifsuisse haben die angeschlossenen Versicherer individuell das Recht, von der Vertragslösung durch die Einkaufsgemeinschaft zurückzutreten. Davon hat die Groupe Mutuel Gebrauch gemacht. Damit wird das Festsetzungsverfahren durch den Regierungsrat des Kantons Zürich weitergeführt. Das finanzielle Risiko einer allfälligen tieferen Festsetzung durch den Kanton Zürich oder – im Falle eines Rekurses – durch das Bundesverwaltungsgericht be-steht im Umfang des Marktanteils der Groupe Mutuel beim USZ für die Jahre 2012 bis 2017. Gegenüber den Versicherern hat das USZ seit 2012 aufgrund des offenen Festsetzungsverfahrens mit der provisorischen Baserate von 11’400 CHF abgerechnet. Der Vertragsabschluss mit den Krankenversicherern hat finanziell zwei Folgen für das USZ: Einerseits muss das USZ die Differenz zwischen den verrechneten 11’400 CHF und dem jeweiligen Preis pro Jahr an die Krankenversicherer und an die Herkunftskantone der Patienten zurückerstatten. Das USZ rechnet mit einer Rückerstattung und einem Geldabfluss im Jahr 2018 von rund 100 MCHF. Andererseits werden Rückstellungen, die über diese Rückerstattung hinaus gebildeten wurden, erfolgswirksam in der Jahresrechnung 2017 aufgelöst. Aus dieser Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen resultiert eine ausserordentliche Resultatverbesserung in der Höhe von rund 41.8 MCHF, wobei 9.1 MCHF das Jahr 2017 selber betreffen und 32.7 MCHF die Vorjahre ab 2012.

Qualität und Transparenz beim Reporting

Das gute Ergebnis in der Jahresrechnung 2017 ist jedoch nicht nur auf die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen zurückzuführen. Auch betrieblich konnten wichtige Fortschritte erzielt werden. Grundlegende Voraussetzung für die finanzielle Steuerung sind eine verlässliche Basis der Zahlen in der Finanz- und Betriebsbuchhaltung sowie ein Reporting, das den Führungsverantwortlichen zeitnah und stufengerecht die notwendigen Informationen liefert. Im Berichtsjahr 2017 haben sich die beiden Standards Swiss GAAP FER für die Finanzbuchhaltung sowie REKOLE für das betriebliche Rechnungswesen weiter gefestigt. Das USZ wird jährlich auf die Einhaltung beider Standards durch externe Revisoren geprüft.

Die Anwendung von Swiss GAAP FER für das USZ ist mit Blick auf die anstehenden Fremdfinanzierungen am Kapitalmarkt von grosser Wichtigkeit. Für die Erstellung eines Ratings sind die Intermediäre am Finanzmarkt auf verlässliche und insbesondere auch vergleichbare Finanzberichte angewiesen. Swiss GAAP FER bildet dazu die notwendige Grundlage. Die Jahresrechnung weist neben dem Ergebnis der Konzernrechnung USZ nach Swiss GAAP FER auch das Ergebnis des Einzelabschlusses nach Swiss GAAP FER aus. Darüber hinaus rapportiert das USZ an den Kanton Zürich zwecks Erstellung der Kantonsrechnung gemäss den Vorgaben des kantonalen Handbuchs für Rechnungslegung HBR. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Konzernrechnung USZ nach Swiss GAAP FER.

Leistungen und Ertrag

Stationäre Leistungen nahmen zu

Die Zahl der stationären Austritte nahm 2017 mit 2.4 % oder 976 Austritten etwas weniger stark zu als im Vorjahr (3.5 %). Der Anteil der zusatzversicherten Patienten ging leicht, nämlich um 50 Basispunkte, auf 20.6 % (Vorjahr: 21.1 %) zurück, absolut wurden jedoch leicht mehr zusatzversicherte Patienten behandelt. Auch bei den ausserkantonalen Patienten ist die Anzahl gegenüber den Vorjahren gesunken, liegt jedoch mit + 2.6 % noch immer über der Zuwachsrate bei den Zürcher Patienten (+ 2.3 %). Damit festigt das USZ seine Stellung als Endversorgerspital für die Diagnostik und die Behandlung von komplexen medizinischen Problemen über die Kantonsgrenzen hinaus. Für zusatzversicherte Patienten ist die vom Gesetzgeber gewollte, freie Spitalwahl Realität. Für Allgemeinversicherte ohne den Zusatz «Behandlung allgemein ganze Schweiz» bilden die kantonalen Spitallisten eine Einschränkung bei der freien Spitalwahl. Sofern das USZ nicht auf der Spitalliste des Herkunftskantons ist, muss der Patient die Differenz zwischen der Baserate des USZ und der Referenzbaserate des Herkunftskantons selber bezahlen.

Optimale Auslastung dank verbesserter Prozesse

Das Wachstum im stationären Bereich ist bei gegebenen engen Platzverhältnissen am USZ nur mittels Verbesserungen bei den Auslastungen und den Prozessen möglich. Hier konnte das USZ auch im Berichtsjahr 2017 wichtige Fortschritte erzielen. Die Auslastung der Operationssäle konnte um 1.2 % erhöht werden. Dafür wurden die Wechselzeiten nochmals um 5.5 % gegenüber dem Vorjahr verkürzt. Insgesamt fanden 22’132 Operationen am USZ statt (+ 2.6 % gegenüber Vorjahr). Die Grossgeräte im Bereich der Bildgebung und der Diagnostik wurden gegenüber dem Vorjahr um 2.1 % besser ausgelastet. Die Bettenauslastung blieb gegenüber dem Vorjahr fast konstant. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer konnte gegenüber dem Vorjahr um rund 0.16 Tage bzw. 2.3 % auf 6.71 Tage gesenkt werden. Dies ist angesichts des höheren Schweregrads der Patienten eine beachtliche Leistung. Dabei liegt der Fokus auf der Vermeidung unnötiger Wartezeiten vom Eintritt bis zum Austritt in eine anschliessende Rehabilitation oder nach Hause.

Hoher Spezialisierungsgrad

Ausschlaggebend für das finanzielle Ergebnis ist neben der Anzahl Patienten die Entwicklung des Schweregrads. Dieser spiegelt sich im Case Mix Index (CMI) wider. Multipliziert man den CMI mit der Baserate bei CMI 1.0, ergibt sich dadurch der stationäre DRG-Ertrag pro Fall. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für die Liegedauer, besonders teure Medikamente und Materialien, Honorare sowie Hotellerieleistungen. Der durchschnittliche CMI der am USZ behandelten Patienten hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen, nämlich um 0.4 % auf 1.565 (Vorjahr: 1.559). Die Summe der Schweregrade, das Kostengewicht (Cost Weight oder CW), betrug 65’585 Punkte und lag damit 1’758 Punkte, beziehungsweise 2.8 %, über dem Vorjahr. Die 10 % der Patienten mit dem höchsten Schweregrad wiesen einen durchschnittlichen CMI von 6.584 (Vorjahr: 6.974) auf. Sie machten 46 % des gesamten Kostengewichts aus und zeigen den hohen Spezialisierungsgrad am USZ.

Herausforderung Hochdefizitfälle

Auch im sechsten Jahr nach Einführung der neuen Spitalfinanzierung und des Tarifsystems SwissDRG werden viele komplexe Behandlungen im System der Fallpauschalen nach Swiss-DRG nach wie vor nicht hinreichend abgebildet. Am USZ treten überdurchschnittlich viele Fälle mit grossem Defizit auf, das heisst Fälle, bei denen die Behandlungskosten den Ertrag um mindestens das Doppelte übersteigen. Die bisher durch die SwissDRG AG getroffenen Mass-nahmen vermögen dieses Problem noch nicht zu lösen. Der Bundesrat und der Verwaltungsrat der SwissDRG AG haben das Problem erkannt und auf die Notwendigkeit differenzierter Baserates für die verschiedenen Spitalkategorien hingewiesen. Das USZ hat im Berichtsjahr 2017 dazu eine umfassende Ländervergleichsstudie publiziert, die die verschiedenen in den Ländern mit DRG getroffenen Massnahmen aufzeigt.

Trend hin zu ambulanten Leistungen

Im ambulanten Bereich setzte sich 2017 das Wachstum der letzten Jahre fort. Gegenüber dem Vorjahr ging das Wachstum der ambulanten Taxpunkte zwar etwas zurück, blieb mit + 5.5 % (Vorjahr + 6.8 %) aber immer noch über dem stationären Wachstum. Insgesamt wurden 274.4 Mio. Taxpunkte erbracht (Vorjahr: 260.0 Mio.). Damit nahm der Anteil des ambulanten Ertrags am Betriebsertrag um 40 Basispunkte zu und beläuft sich 2017 auf 24.8 % (Vorjahr: 24.4 %). Der Trend hin zu einer höheren Nachfrage nach ambulanten Leistungen wird das USZ auch 2018 stark beschäftigen. Mit Blick auf die vom Kanton Zürich vorgegebene Leistungsverschiebung von stationär zu ambulant sowie auf den Eingriff des Bundesrats in den TARMED-Katalog hat das USZ bereits 2017 umfangreiche Vorarbeiten zur Optimierung des ambulanten Angebots getroffen. Bereits heute werden 21 % der gut 22’000 Operationen ambulant durchgeführt. Ab 2018 wird das USZ über zwei Operationssäle verfügen, die ausschliesslich für ambulantes Operieren vorgesehen sind. Auch die administrativen Prozesse wurden für die ambulanten Patienten vereinfacht. Insgesamt sollen dadurch die Kosten auf das tiefe Niveau der ambulanten Vergütung gesenkt werden. Unbestritten ist, dass das USZ auch im ambulanten Bereich eine unerlässliche Versorgungsaufgabe übernimmt. Dazu gehören insbesondere die ambulante Notfallversorgung, die zunehmend spezialisierten Behandlungen sowie die teilweise langjährige ambulante Behandlung in Zusammenhang mit komplexen stationären Eingriffen wie zum Beispiel bei Transplantationen. Es stellt sich daher die Frage, ob ein höherer Taxpunktwert für das USZ analog der stationären Baserate angezeigt wäre.

Nicht medizinische Leistungen

Neben den eigentlichen Versorgungsleistungen erbringt das USZ eine Vielzahl weiterer Leis-tungen im Auftrag des Kantons oder Dritter. Im Auftrag des Kantons erbringt das USZ soge-nannte gemeinwirtschaftliche Leistungen. Den grössten Anteil bilden hier Dienstleistungen im Bereich Forschung und Lehre zugunsten der Universität Zürich, gefolgt von der ärztlichen Wei-terbildung im Auftrag der Gesundheitsdirektion Zürich. Der Beitrag der Universität Zürich (inkl. Sondermittel) reduzierte sich 2017 gegenüber dem Vorjahr leicht, während die übrigen gemein-wirtschaftlichen Leistungen, die der Kanton Zürich beim USZ bezieht, leicht zunahmen. Dane-ben erbringt das USZ auch eine Reihe von Leistungen für Dritte (u. a. Industriemittelforschung, Laborleistungen, Personalausleihe) und entgeltliche Leistungen zugunsten der Mitarbeitenden (u. a. Personalrestaurant, Kinderkrippe, Parkplätze). Die Einnahmen aus diesen nicht medizini-schen Leistungen beliefen sich auf 48.8 MCHF, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 4.5 % entspricht.

Betriebsertrag

Insgesamt erhöhte sich der Betriebsertrag um 39.8 MCHF (+ 3.0 %) auf 1’366.0 MCHF. Mit 62.1 % bildeten die stationären Leistungen den mit Abstand grössten Anteil am Betriebsertrag, gefolgt von 24.8 % Umsatzanteil im ambulanten Bereich. Der Betriebsertrag je Vollzeit- stelle (Durchschnitt Vollzeitstellen 2017, exkl. Lernpersonal) stieg gegenüber dem Wert per Ende 2016 leicht um 2’431 CHF auf 223’311 CHF.

Ressourcen und Aufwand

Betriebsaufwand

Der Betriebsaufwand erhöhte sich gegenüber Vorjahr um 53.3 MCHF (+ 4.3 %) auf 1’299.4 MCHF. Der grösste absolute Anstieg ist mit 28.5 MCHF (+ 3.8 %) im Personalaufwand zu finden. Dieser erreicht damit eine Höhe von insgesamt 782.0 MCHF, was einem Anteil von 62.0 % am Betriebs-aufwand USZ ausmacht. Verglichen mit dem Stichtag 31.12.2016, waren am USZ per 31.12.2017 226 Vollzeitmitarbeitende (exkl. Lernende) mehr beschäftigt. Die Gründe für den Bedarf an zusätzlichem Personal sind vielfältig. Haupttreiber ist die gestiegene Nachfrage, die nicht nur in den medizinischen Kernbereichen Ärzte und Pflege einen höheren Bedarf verursacht, sondern auch in vielen Supportbereichen wie zum Beispiel beim Bettentransport, in der Hotellerie, aber auch in der Administration (Patientenaufnahme, Fakturierung usw.). Daneben verlangt eine Viel-zahl von komplexen Projekten zusätzliche Manpower. Schwergewichtig geht es hier um Projekte, die direkt oder indirekt mit der bevorstehenden infrastrukturellen Gesamterneuerung zusammenhängen und kurzfristig vor allem Mehrkosten ohne entsprechende Mehrerträge mit sich bringen. Zu nennen sind zum Beispiel der laufende Studienauftrag für das Projekt Berthold, die baldige Inbetriebnahme des Modulbaus oder die Vorbereitung für den neuen Standort am Flughafen Zürich. Zu Buche schlagen auch die höheren Sparbeiträge der BVK, die mit der Inkraftsetzung des neuen Vorsorgereglements per 1.1.2017 anfallen. Die Entscheidungen der BVK waren zweifelsohne richtig und bieten gerade den jüngeren Versicherten eine bessere Ausgangslage. Trotzdem fallen auf Arbeitgeberseite höhere Beiträge an, die an anderer Stelle einzusparen sind.

Höhere Nachfrage im ambulanten Bereich

Das Wachstum beim medizinischen Aufwand war wie bereits in den Vorjahren zum grössten Teil auf die höhere Nachfrage insbesondere im ambulanten Bereich zurückzuführen. Zudem fiel 2017 zusätzlich zu den bereits 2016 umgesetzten Preiserhöhungen der Kantonsapotheke Zürich eine pauschale Belastung von 5.0 MCHF an für Mehrkosten in Zusammenhang mit dem Bezug des neuen Standorts der Kantonsapotheke. Entsprechend nahm der Aufwand für Medikamente überproportional zur Mengenentwicklung zu.

Der nicht medizinische Aufwand stieg gegenüber dem Vorjahr moderat und ist insbesondere zurückzuführen auf einen höheren Aufwand im Informations- und Kommunikationsbereich und bei Anmietungen.

EBITDAR-Marge

Das USZ weist mit 7.8 % eine um 140 Basispunkte tiefere EBITDAR-Marge (Earnings before Interest, Tax, Depreciation, Amortisation and Rent) als im Vorjahr aus (Vorjahr: 9.2 %). Das angestrebte Ziel von 10 % wurde damit verfehlt. Im gesamtschweizerischen Vergleich weist das USZ eine überdurchschnittliche operative Finanzkraft aus. Die EBITDAR-Ziele des USZ richten sich primär an den mittel- und langfristigen Investitionsbedürfnissen und den damit verbundenen Finanzierungs-, Zins- und Amortisationsverpflichtungen aus.

Kapitalkosten

Die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für die Nutzung der Immobilien und der Mobilien lagen deutlich unter dem Vorjahreswert. Dies ist einerseits zurückzuführen auf das tiefere Investitionsvolumen in den Vorjahren. Andererseits hat der Kanton Zürich als Eigentümer der Liegenschaften eine Korrektur der Bewertung bei den kantonalen Spitalliegenschaften durchgeführt. Dies hat zu einer Wertberichtigung per 1.1.2017 und damit zu tieferen Anlagenutzungskosten geführt. Beim Finanz- und Beteiligungserfolg schlugen der anteilige Gewinn der 40 %- Beteiligung an der Zentralwäscherei Zürich ZWZ sowie die Verzinsung des Aktivguthabens zu Buche.

Ausserordentlicher Erfolg

Wie bereits in der Rechnung 2016 profitierte das USZ auch beim Ergebnis 2017 von einem hohen ausserordentlichen Ereignis: Die Einigung bei den stationären Tarifen führte zu einer Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen im Umfang von 41.8 MCHF. Zusammen mit anderen ausserordentlichen Positionen in Zusammenhang mit der Bereinigung alter Forderungen ergab sich daraus ein ausserordentlicher periodenfremder Ertrag von 40.1 MCHF. Die Einigung bei den Tarifen bedeutet aber auch eine Rückzahlung an die Krankenversicherer und die Kantone, was im Jahr 2018 zu einem erheblichen Geldabfluss führen wird.

Investitionen, Cashflow und Bilanz

Das Investitionsvolumen im Bereich der Mobilien (Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter) lag mit 29.1 MCHF rund 10.8 MCHF unter dem Vorjahresniveau. Die Gründe dafür sind die Verschiebung von geplanten Anschaffungen 2017 auf das neue Jahr sowie ein höherer Anteil von direkt der Erfolgsrechnung belasteten Beschaffungen von Einzelmaterialien unterhalb einer Wertgrenze von 10’000 CHF. Dies in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER. Bei den Immobilien hat der Kanton Zürich am USZ Investitionen von 80.9 MCHF getätigt. Ab 2018 werden die Verantwortung und damit auch die Finanzierung für diese Investitionen vollständig an das USZ übergehen. Bei den Immobilien waren es insbesondere die Projekte Modulbau Süd 2, Rochade im Bereich der Nuklearmedizin sowie die Technikzentrale im Park, die die Investitionsrechnung belasteten.

Die Bilanz hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verlängert. Hauptsächlich dazu beigetragen hat der gute Free Cashflow von 65.6 MCHF. Dieser resultiert neben dem operativen Überschuss insbesondere aus der Rückführung des Versicherungsdepots bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft in die Bilanz des USZ im Umfang von rund 30 MCHF.

Gewinnverwendung

Der Jahresgewinn im Einzelabschluss USZ 2017 Swiss GAAP FER beläuft sich auf 77’326’301 CHF und soll den freien Reserven im Eigenkapital gutgeschrieben werden.

Die Konzernrechnung USZ 2017 Swiss GAAP FER weist einen Gewinn von 79’016’576 aus. Die Eigenkapitalquote beläuft sich nach Zuwendung an die Reserven auf 38.9 %.